Die Wahl der richtigen Rechtsform, ob Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann, Personen- oder Kapitalgesellschaft und die Gestaltung der entsprechenden Gesellschaftsverträge können entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein. Unsere langjährige Erfahrung versetzt uns in die Lage, Unternehmensgründungen auch und gerade unter Beachtung familien- und erbrechtlicher Belange zu planen, zu begleiten und umzusetzen.
Ob im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens oder bei dessen Weiterentwicklung beraten und vertreten wir unsere Mandanten. Hierzu gehört auch die Unterstützung gegenüber den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen als Kostenträger u.a. auch beim Abschluss der notwendigen Zulassungsverträge. Fehler die hier gemacht werden, können auf Dauer den Unternehmenserfolg gefährden. Besonderes Augenmerk richten wir daher vor den Verhandlungen auf die Ermittlung der Unternehmensstrukturen, der Qualifikationen der in der Versorgung eingesetzten Mitarbeiter, Fort- und Weiterbildung, so dass die Vertragsinhalte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
und Sachkostensteigerungen ist es unerlässlich, die Unternehmenskennzahlen stetig zu evaluieren und entsprechende unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Hierbei sind wir unseren Mandanten behilflich. Auf Wunsch werten wir die Kennzahlen aus, erstellen Kostenkalkulationen und begleiten unsere Mandanten bei Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern. Unser Ziel ist es, dass unsere Mandanten für ihre Tätigkeit das auch bekommen, was sie verdienen. Lassen sich wirtschaftlich tragbare Verhandlungsergebnisse nicht einvernehmlich erzielen, sind wir auch in der Führung von Schieds- und Schlichtungsverfahren routiniert.
Durch den regelmäßigen Kontakt mit den Prüfbehörden und den von diesen Beauftragten informieren wir unsere Mandanten über die jeweiligen Prüfschwerpunkte und geben Anregungen zur Qualitätsoptimierung um negative Bewertungen zu vermeiden. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten auch bei den Prüfungen und vertreten diese gegenüber den Prüfbehörden. Die Klarstellung unrichtiger Feststellungen und die Vermeidung entsprechender negativer Veröffentlichung gehört hierbei ebenso zu unseren Aufgaben, wie die Abwehr unberechtigter Anordnungen.
Gerade im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung haben die Streitigkeiten zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern zugenommen. Zunehmend werden Leistungserbringer mit dem Vorwurf einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung und hierauf gestützter Rückforderungen konfrontiert. Nicht selten gehen die Vorwürfe mit strafrechtlichen Ermittlungen einher, in denen sich die Leistungserbringer unterlegen fühlen. In solchen Situationen stehen wir unseren Mandanten professionell zur Seite. Durch unsere übergreifenden Kenntnisse im Leistungserbringer- und Strafrecht sind wir häufig in der Lage, die erhobenen Vorwürfe bereits in einem frühen Stadium zu entkräften und unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Aufgrund der besonderen Lebenssituation, in der sich Kunden unserer Mandanten an diese wenden und diese mit Dienstleistungen beauftragen, besteht die latente Gefahr, dass diese sich ordnungs- oder strafrechtliche Ermittlungen ausgesetzt sehen. Die Vorwürfe, die den Ermittlungen zu Grunde liegen, sind sehr unterschiedlich und ungeachtet, ob diese zutreffen, für die Mandanten höchst belastend. Hier stehen wir diesen von Anfang an mit unserer Erfahrung bei. Ziel ist es, nach einer fachgerechten Aufarbeitung der Sachverhalte durch eine professionelle Vertretung die Verfahren zu einem schnellen und diskreten Abschluss zu bringen.
In dem komplexen Umfeld, in dem sich unsere Mandanten bewegen, sind detaillierte Kenntnisse im Zivil- und Sozialrecht unerlässlich. Mit diesen stehen wir unseren Mandanten beratend zu Seite. Auf Wunsch fertigen wir für diese Vertragsmuster zur eigenen Verwendung oder erstellen fortlaufend auf Anforderung entsprechende individuelle Verträge, die diese dann gegenüber ihren Kunden verwenden. Das Spektrum der Verträge reicht von Pflege- und Betreuungsverträgen über Versorgungs- und Geschäftsbesorgungsverträge bis hin zu Miet- oder Untermietverträgen, bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Heimverträgen in stationären Versorgungen. Bei gesetzlichen Änderungen oder veränderter Rechtsprechung weisen wir unsere Mandanten hierauf hin, erstellen Vertragsupdates und Vertragsnachträge. Vertragen fängt mit dem richtigen Vertrag an.
Auch wenn zwischen unseren Mandanten und deren Kunden meist ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, kann es im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten kommen, bei deren Beilegung wir unsere Mandanten aktiv unterstützen. Oft reicht ein (er)klärendes Gespräch. Hilft dieses nicht, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten individuelle Strategien zur Streitbeilegung und setzen diese um.
Um ihre Leistungen dauerhaft qualitativ erbringen zu können, sind unsere Mandanten auf gut aus- und fortgebildete Mitarbeiter angewiesen, die es zu gewinnen und zu halten gilt. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten durch die Erstellung individueller Arbeits- und sonstiger arbeitsrechtlicher Verträge in welchen wir die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits-, Sozialabgaben und Steuerrecht einfließen lassen. Auf Wunsch des Mandanten stellen wir diesem entweder Vertragsmuster zur eigenen Verwendung zur Verfügung oder erstellen die entsprechenden Verträge individuell und mitarbeiterbezogen. Gemeinsam mit unseren Mandanten erstellen wir Fort- und Weiterbildungskonzepte und implementieren diese sowohl in den Unternehmen, als auch in den Rahmen- und Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern. Unsere Verträge passen wir regelmäßig an die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen an und informieren unsere Mandanten hierüber.
Der richtige Umgang mit Mitarbeitern, die Wertschätzung für ihre Arbeit und die vorausschauende Personalplanung können nicht immer verhindern, dass es während laufender Beschäftigungsverhältnisse zu Konflikten kommt, bei deren Lösung wir unseren Mandanten zur Seite stehen. Von der Vorbereitung und Begleitung bei Personalgesprächen über die Erstellung von Nachträgen zu Arbeits- und Anstellungsverträgen bis hin zu Änderungs- oder Aufhebungsvereinbarungen reicht das Spektrum unserer Tätigkeit. Sollten einvernehmliche Lösungen nicht möglich sein, unterstützen wir unsere Mandanten beim Ausspruch von Kündigung und deren Durchsetzung. Durch professionelles Handeln vermeiden wir unnötigen Streit und langwierige Auseinandersetzungen.
Umso rasanter sich der Markt und das Marktumfeld entwickelt in dem sich unsere Mandanten bewegen, desto mehr besteht für diese die Notwendigkeit, ihre Leistungen anzupassen und neue Konzepte zu entwickeln, um konkurrenzfähig zu bleiben. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten. Gemeinsam mit diesen beobachten wir den Markt, entwickeln marktangepasste Strategien zur Anpassung und setzen diese um. Gern betreten wir mit unseren Mandanten „Neuland“ und bauen neue Strukturen auf. Hierzu gehören u.a. alternative Wohnformen insbesondere für solche Kundenkreise, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung auf spezialisierte Pflege / Intensivpflege angewiesen sind. Als erfahrene Sozialrechtler stehen wir unseren Mandaten bei der Umsetzung ihrer Ideen zur Seite. „Geht nicht- gibt’s nicht“ ist hierbei unser Motto.
Wo Menschen mit Menschen arbeiten, lassen sich Fehler nicht immer vermeiden; so zum Beispiel ein Verkehrsunfall, ein Wegeunfall oder ein Pflegefehler. Wir stehen unseren Mandanten von Anfang an zur Seite und setzen uns für eine reibungslose Schadensregulierung ein. Unkompliziert nehmen wir den Schaden auf und leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein.
Mandanten, die sich mit Fragen des Krankenversicherungsrechts an uns wenden, befinden sich meist in schwierigsten Lebenslagen, in denen ihnen etwa eine notwendige stationäre Krankenhausbehandlung, Reha oder ambulante Nachversorgung versagt oder die Kostenübernahme durch die Kostenträger abgelehnt wurde. Auch die Versagung notwendiger Hilfsmittel stellt die Betroffenen vor unüberwindbare Hindernisse, die für diese existenzbedrohend sind. Hier stehen wir unseren Mandanten mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Mitteln zur Seite. Wir verfügen über ein Netzwerk von Gutachtern, Ärzten und Leistungserbringern in der Pflege, die uns in die Lage versetzen, konkrete Einschätzungen zu treffen und die hiernach notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Soweit notwendig schöpfen wir für unsere Mandanten alle möglichen Rechtsmittel, vom Widerspruch, der Klage, der Berufung bis zum einstweiligen Rechtsschutz aus. Ziel ist die effektive und schnelle Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten, die meist von existenzieller Bedeutung sind. Eine notwendige Behandlung duldet keinen Aufschub.
Kaum ein Bereich des Rechts ist in den letzten Jahren vom Gesetzgeber so oft angepasst worden, wie der der Pflegeversicherung. Ansprüche sind teilweise neu begründet, verändert oder abgeschafft worden, so dass Leistungsbescheide der Versicherungen nicht selten fehlerhaft oder rechtswidrig sind. Dies kann zum Beispiel eine fehlerhafte Einstufung oder Ablehnung eines Pflegegrades, ein abgelehntes Pflegehilfsmittel oder die Ablehnung von Leistungen auf Wohngruppenzuschlag oder auf Verhinderungspflege betreffen. Die Folgen der Ablehnung können nicht zuletzt mit Blick auf die Kosten, die eine sach- und fachgerechte Pflege mit sich bringt, für den Betroffenen und dessen Familie erheblich und nicht selten existenzbedrohend sein. In derartigen Fällen stehen wir unseren Mandanten mit unserem langjährigen Fachwissen und unserem Netzwerk an Pflegespezialisten, Ärzten und Gutachtern zur Seite. Gemeinsam mit diesen bewerten wir die Entscheidungen der Versicherungen, erstellen gemeinsam mit dem Mandanten Strategien uns setzen diese um. Reicht eine Klarstellung gegenüber den Versicherungen nicht, ergreifen wir alle Maßnahmen, die zur schnellen und effektiven Anspruchsdurchsetzung erforderlich sind. Ziel ist die möglichst umfassende Pflege unter Schonung der eigenen finanziellen Reserven der Mandanten.
Wenn die eigene Leistungsfähigkeit nicht ausreicht und auch andere Kostenträger nicht zur Verfügung stehen, die mit der angemessenen Lebensführung entstehenden Kosten zu decken, bleibt den meisten Hilfebedürftigen nur der Gang zu den Grundsicherungsträgern. Hiervon zunehmend betroffen sind Ältere oder Pflegebedürftige, die die mit ihrer Hilfebedürftigkeit entstehenden Kosten nicht mehr tragen können. Diesen und ihren Angehörigen stehen wir bereits im Vorfeld oder bei akut eingetretener Hilfebedürftigkeit beratend und unterstützend zur Seite. Sofern die Umstellung von Leistungen oder alternative Versorgungsformen (z.B. Versorgung in Wohngemeinschaften) nicht zu einer Hilfebedürftigkeit führen, versuchen wir die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber den Sozialhilfeträgern effektiv und zeitnah durchzusetzen. Hierbei behalten wir auch die damit einhergehenden Regressansprüche gegenüber den Angehörigen im Blick und versuchen diese- soweit möglich- zu vermeiden oder zumindest auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Gerne stellen wir uns Ihren Aufgaben und stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.